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Gewinnertragssteuer in der Türkei


Auch dieses Thema wird aktuell an vielen Stellen diskutiert, da es dazu wohl einen Vorschlag oder Entwurf zur Änderung gab oder gibt. Das wichtige Wortl ist “Vorschlag”, wie in anderen demokratischen Ländern auch, werden diese Vorschläge/Entwürfe im Parlament diskutiert und genau wie anderswo geht hier auch kein Entwurf ohne Änderungen oder Anpassungen durch, wenn es überhaupt darüber zur Abstimmung kommt. Es ist aktuell also wie zu vor:
Eine Gewinnertagssteuer wird in der Türkei fällig, allerdings nur bei einem Wiederverkauf einer Immobilie innerhalb von 5 Jahren.