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WERTGUTACHTEN DER IMMOBILIEN/DES GRUNDSTÜCKS


Wir wollen nochmal dran erinnern, dass laut neuen Gesetzes, das ab dem 03.03.2019 in Kraft getreten ist, jeder Eigentümer vor einem Verkauf ein Wertgutachten erstellen lassen muss. Einer der Gründe kann z.B. sein, dass die Immobilie vielleicht nicht geeignet sein kann, um durch deren Erwerb eine türkischen Staatsbürgerschaft zu erhalten, ein weiterer Grund ist, dass man den realen Wert der Immobilie feststellt. Beachten Sie bitte, dass so ein Gutachten nur 3 Monate gültig ist und danach erneuert werden muss.