Nehmen wir mal an, Sie möchten eine Immobilie verkaufen. Es meldet sich bei Ihnen ein Interessent und man wird sich einig. Der abgesprochene Preis geht auf Ihrem Konto ein. Alle gut bis dahin. Nun meldet sich der Käufer telefonisch, daß er nicht zur Übertragung des Grundbuches kommen kann, er sei verhindert. Dafür kommt ein Freund und macht das für ihn. Muß Ihnen ja nichts ausmachen, Sie haben bereits Ihr Geld. Alles wird bei der Behörde unterschrieben und übertragen. Die Immobilie ist nun auf den Namen des Freundes des Käufers.
Kurz darauf meldet sich der Käufer wieder und fordert sein Geld zurück, weil der Verkauf an ihn nicht vollzogen wurde. Sie haben aber beim Grundbuchamt unterschrieben, daß Sie das Geld bekommen haben. Der Käufer zieht vor Gericht und bekommt Recht, Sie müssen das Geld an ihn zurückzahlen.
Also seien Sie immer vorsichtig, bei privaten Geschäften und überlassen das doch besser den Profis.
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