Bei der Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft wurden Änderungen vorgenommen. Der bei der Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft anzusetzende Immobilienwert wurde auf 400.000 Dollar erhöht. Die Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Beim Antrag der Grundbuchübertragung muß der Zweck zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft angegeben werden. Der Antrag wird einer gesonderten Prüfung unterzogen und bedarf der Genehmigung des Ministeriums. Nach der Genehmigung wird bei der Grundbucheintragung ein Vermerk hinzugefügt, daß die Immobilie(n) für 3 Jahre nicht verkauft werden können.
Es können mehrere Immobilien mit einem Gesamtwert von mindestens 400.000 USD erworben werden. Allerdings müssen alle Anträge gleichzeitig gestellt werden, es können keine vorher erworbenen Immobilien zu diesem Zwecke herangezogen werden.