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Todesfall / Erbangelegenheiten / Erbschein


Ein Todesfall ist generell für die Angehörigen eine schwere Zeit und mit vielem behördlichen Papieraufwand verbunden. Verstirbt jemand uasserhalb der Türkei und besitzt in der Türkei Immobilien oder andere Werte, benötigen die Angehörigen auch einen Erbschein in der Türkei, um das Erbe antreten zu können. Die Beantragung des Erbscheins muß innerhalb von 8 Monaten nach dem Tod im Ausland bei einem türkischen Gericht getätigt werden, ansonsten kommen Verzugsgebühren hinzu. Sollte eine Person in der Türkei verstorben sein, muß die Beantragung innerhalb von 4 Monaten erfolgen.