Bei vielen Immobilienbesitzern gab es einige Verwirrung darüber, ob es obligatorisch sei, sich bei den örtlichen Behörden zu registrieren, wenn sie oder Ihre Freunde und Familie ihre Ferienimmobilie nutzen und dies nicht mit Vermietung verbunden ist.
Wir möchten das klarstellen: Wenn Sie Ihr Ferienhaus selbst nutzen, oder es an Freunde oder Familie verleihen, muss sich niemand bei den örtlichen Behörden anmelden.
Wenn man eine Immobilie vermietet, muß man auf die Einkünfte Steuern zahlen. Die Mieter muß man bei den örtlichen Behörden melden. So ist dies auch bei den Hotels und Pensionen üblich. Dies ist aber schon eine lange Zeit so und dient der Sicherheit. Nur so können Kontrollmechanismen greifen.