Wir möchten Sie nur darauf hinweisen, daß es ab und zu sinnvoll ist, Ihre Tapu (Grundbucheintrag) beim Grundbuchamt zu kontrollieren. Es können unerwünschte Eintragungen (Pfändungen o.ä.) auch ohne Ihre Kenntnis, von Behördenseite eingetragen worden sein. Zum Beispiel, wenn Grundsteuern nicht, oder nicht vollständig gezahlt wurden. In Erscheinung tritt so etwas meist erst, wenn man seine Immobilie veräußern möchte. Da viele Immobilienbesitzer nicht fest hier wohnen, bekommen Sie die entsprechende Post oft nicht.
Für unsere Servicekunden können wir dies natürlich bei Bedarf erledigen.