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Neue Regelung für Immobiliengeschäfte von Handelsgesellschaften


Vor kurzem wurde ein Gesetz erlassen, daß Handelsgesellschaften Immobilienverträge nur noch in TL und nicht mehr in einer anderen Währung (Dollar / Euro o.ä.) abschließen dürfen.

Damit soll die einheimische Währung gestärkt werden.
Für nicht türkische Staatsangehörige, die hier nicht leben, ändert sich nichts.
Es geht besonders um Vermietungsobjekte, die Verträge dazu sollen in TL erstellt werden. Damit versucht man auch die einheimischen Geschäftsleute zu unterstützen, die ihre Mieten in Euro bezahlen müssen und durch den Wechselkurs stark benachteiligt sind.