Ab 01.01.2024 treten neue Gesetze in Kraft, die die Ferienvermietung von Immobilien in der Türkei regeln. Alle Vermietungen die kürzer sind als 100 Tage, gelten dann als Ferienvermietung. Immobilien, die man auf diese Weise vermieten möchte, müssen bei den Behörden angemeldet werden und bekommen eine entsprechende Plakette. Die Feriengäste müssen im System mit Namen, Aufenthaltsdauer und Mietpreis registriert werden, damit die fälligen Steuern ordnungsgemäß abgeführt werden können. Die Vermietung kann nur über Firmen die über eine entsprechende Lizenz verfügen erfolgen. Bei Nichteinhaltung werden hohe Strafen fällig.