Es gibt neue Regelungen in Bezug auf das Ikamet und die Auslands-krankenversicherung in der Türkei. Für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung (Ikamet) als Immobilienbesitzer gilt, dass Verheiratete künftig eine Heiratsurkunde mit Apostille vorlegen müssen. Eine Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr und kann beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
Bezüglich der Ausstellung eines Krankenscheins für den Aufenthalt in der Türkei gibt es ebenfalls eine neue Regelung. Generell brauchen Antragsteller, die im Ausland krankenversichert sind, einen Auslandskrankenschein. Neu ist, dass der TA11 nur für kurzfristige Aufenthalte verwendet werden kann. Halten Sie sich jedoch innerhalb von einem Jahr mindestens 183 Tage in der Türkei auf, brauchen Sie ab sofort einen TA 20 Krankenschein. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.