Auch zu diesem Thema ist es mal wieder an der Zeit richtige Informationen zu geben. Auf verschiedenen Seiten wird der Eindruck erweckt, daß man als Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung (das sog. Ikamet) benötigt, um eine Immobilie zu erwerben. Das ist natürlich völliger Unsinn! Der Immobilienerwerb und das Ikamet haben nichts miteinander zu tun.
Die einzige Verbindung die zwischen beiden besteht, sieht so aus, daß man als Immobilieneigentümer ein Recht auf ein Ikamet hat. Man bekommt es aber nicht automatisch mit dem Grundbucheintrag (Tapu) ausgehändigt, man muß es trotzdem beantragen. Dies ist ein formeller Vorgang, bei dem wir unsere Kunden gerne professionell beraten.