Zurzeit sieht es so aus, daß man einen Erstantrag für eine Aufenthaltsgenehmigung auch für die gesperrten Gebiete stellen kann, wenn die Immobilie vor dem 01.07.2022 erworben wurde (Datum der Grundbuchutragung). Eine Termineinholung über das elektronische System ist aktuell aber für alle Bezirke nicht möglich. Man geht persönlich zum Amt (Göc Idaresi) und bekommt dann einen Termin mitgeteilt an dem man die Antragsformulare abgeben kann. Da es weiterhin Änderungen geben kann, erfragen Sie bitte immer den aktuellen Stand.