Viele ausländische Kunden kommen in die Türkei, um eine Immobilie zu erwerben, um eine Investition zu tätigen. Der erste Schritt für Ausländer beim Kauf einer Immobilie ist die Einholung einer türkischen Steuernummer, die wird zur Eröffnung eines Bankkontos in der Türkei benötigt. Normalerweise ist es ein einfacher und unkomplizierter Prozess. Die Hauptschwierigkeit, mit der Ausländer in diesem Prozess konfrontiert sein könnten, ist der Mangel an Sprache. Keine Sorge! Wir unterstützen unsere Kunden bei allen erforderlichen Behördengängen, in jeder Phase des Immobilienkaufs.
Zur Eröffnung eines Bankkontos ist der Reisepass erforderlich, ein Personalausweis reicht nicht mehr aus, auch nicht mehr als Adressnachweis (!!!), dazu ist eine Versorgerrechnung (Internet / Strom / Wasser / Gas etc. ) aus dem Heimatland erforderlich. Diese wird hier übersetzt und notariell beglaubigt. Desweiteren braucht man eine türkische Mobilnummer. Auch bei diesen Schritten helfen wir unseren Kunden mit Rat und tat.
Leider werden Vollmachten zu Eröffnung eines Bankkontos, seit Mai 2020, nicht mehr akzeptiert. Die Personen müssen bei der Ersteröffnung selber anwesend sein.