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Elektro-Bikes benötigen künftig registrierte Zulassung!


Ab dem 01.01.2017 müssen die Elektro-Bikes künftig registriert werden. Die Besitzer sind künftig verpflichtet innerhalb von drei Monaten nach Kauf offiziell die Elektro-Bikes anzumelden. Nicht betroffen sind Elektro-Bikes und –Fahrräder mit einer Leisung von 00.25 kW bzw. einer Geschwindigkeit von weniger als 25 Stundenkilometer.

Zudem, müssen die Benutzer der E-Bikes auch mit Helm und Schutzbrille fahren, so lautet die Forderung. Wenn diese Kriterien ab Januar 2017 nicht erfüllt werden, droht bei Kontrollen ein Bußgeld.