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Einreiseformalitäten mit dem eigenen Auto


Beim Grenzübertritt in die Türkei ist darauf zu achten, dass Ihr Reisepass mit dem türkischen Einreisestempel und einem Vermerk über das mitgeführte Kraftfahrzeug versehen wird. Grundsätzlich können Fahrzeuge innerhalb von 12 Monaten max. bis zu 180 Tage vorübergehend eingeführt werden. Benennen Sie auf jeden Fall einen großzügigen Zeitraum und fragen Sie nach, bis wann Sie das Fahrzeug spätestens wieder ausgeführt haben müssen. Laut Auskunft des Zolls wird auch der Tag der spätesten Ausfuhr vermerkt. Sollten Sie das Fahrzeug bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeführt haben, drohen empfindliche Zollabgaben (oft höher als der Wert des Fahrzeugs) und ein Strafverfahren. Für Rentner, die über entsprechende Nachweise in türkischer Sprache verfügen, beträgt diese Frist 2 Jahre verlängert werden, danach muss das Fahrzeug wieder aus der Türkei ausgeführt werden.

Wenn Sie die Türkei ohne Ihren PKW vorübergehend verlassen und den Wagen unterstellen, müssen Sie beim zuständigen Zollamt (Gümrük) Ihres Urlaubsortes vorsprechen und das Formular „EK 7“ ausfüllen.