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Behördengänge und Banken fordern Reisepass


Um sich in der Türkei bei Behördengängen oder bei den Banken, z.B. für eine Kontoeröffnung, auszuweisen ist nun ein gültiger Reisepass erforderlich. Der normale Personalausweis, mit dem Sie auch weiterhin einreisen können, reicht für die o.g. Zwecke nicht mehr aus.

Wir wollen nochmal dran erinnern, dass laut neuem Gesetz, das ab dem 03.03.2019 in Kraft getreten ist, jeder Eigentümer vor einem Verkauf ein Wertgutachten erstellen lassen muss.