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Bargeldgrenze in der Türkei wurde angehoben


Eine Verordnung, nach der Zahlungen für Einkäufe, die einen bestimmten Betrag überschreiten, über Banken oder Finanzinstitute abgewickelt werden müssen, wurde geändert. Das Schatz- und Finanzministerium hat die Änderung der Allgemeinen Mitteilung zum Steuerverfahrensgesetz im Amtsblatt veröffentlicht, die seit dem 30.11.2024 gilt.
Bisher mussten Zahlungen für Einkäufe, die 7.000 TL übersteigen, über Banken oder Finanzinstitute abgewickelt werden. Dieser Schwellenwert wurde nun auf 30.000 TL angehoben.