Mal wieder wurde bei den Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung eine Änderung vorgenommen. Diesmal ist es allerdings eine durchaus positive Veränderung, die uns und unsere Kunden sicherlich erfreuen wird. Ab sofort ist es wieder demnach wieder möglich die Aufenthaltsgenehmigung für 2 Jahre statt 1 Jahr zu beantragen. Desweiteren wurde die Begrenzung aufgehoben, die vorgibt, wie viele Tage man sich maximal ausserhalb des Landes aufhalten darf, ohne dass das Ikamet verfällt. Statt bisher 120 Tage können Sie nun unbegrenzt lange im Ausland bleiben. Dies hat keine Auswirkung auf Ihren Aufenthaltstitel.