Von den neuen Regeln, die am 01.01.2024 in Kraft getreten sind, sind alle Immobilien betroffen, die zu Urlaubszwecken vermietet werden (sollen).
Die Immobilien, die sich auf einem Gemeinschaftsgrundstück befinden, müssen die Zustimmung bei der Eigentümerversammlung einholen, oder von jedem Nachbarn, der sich auf der selben Parzelle/Grundstück befindet – auch Villen. Nur Villen, die sich auf einem Einzelgrundstück befinden (müstakil) brauchen keine Zustimmung von anderen. Den Registreirungsprozess als Fereinimmobilie müssen auch diese Villen durchlaufen.
Aufgrund der hohen Antragszahlen, kommt es zu Verzögerungen im Genehmigungsprozess.