Wenn man in der Türkei eine oder auch mehrere Immobilien im Gesamtwert von 400.000 USD erwirbt, kann man damit die türkische Staatsbürgerschaft erlangen.
Beim Antrag der Grundbuchübertragung muß der Zweck zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft angegeben werden. Der Antrag wird einer gesonderten Prüfung unterzogen und bedarf der Genehmigung des Ministeriums. Nach der Genehmigung wird bei der Grundbucheintragung ein Vermerk hinzugefügt, daß die Immobilie(n) für 3 Jahre nicht verkauft werden können.
Es können also auch mehrere Immobilien mit einem Gesamtwert von mindestens 400.000 USD erworben werden. Allerdings müssen alle Anträge gleichzeitig gestellt werden, es können keine vorher erworbenen Immobilien zu diesem Zwecke herangezogen werden.
Dazu sind aber nur Immobilien geeignet, die von einem türkischen Staatsbürger oder einer türkischen Firma verkauft werden. Der Vorbesitzer kann also kein Ausländer sein!