Seit dem 8. November müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten elektronisch registrieren.
Sie kann unter folgender Internetseite abgerufen werden:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/Anlage_2_Ersatzmitteilung.pdf
Die nach dem 8. November 2020 in Kraft tretenden Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit, müssen sich Reisende vor ihrer Einreise nach Deutschland elektronisch registrieren, wenn sie sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Mit der Einreiseanmeldung erhalten die für den Zielort der Reisenden zuständigen Gesundheitsämter die notwendigen Informationen, um etwa kontrollieren zu können, ob die nach landesrechtlichen Regelungen bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird. Die Daten werden dabei verschlüsselt, ausschließlich dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt zugänglich gemacht und 14 Tage nach Einreise automatisch gelöscht.