Ab dem 31. Dezember 2020 werden die Türkei und Deutschland einen automatisierten Informationsaustausch in Sachen Vermögen und Bankkonten vornehmen. Ziel ist es, verdeckte Einkünfte am Fiskus vorbei einzudämmen. Dafür werden ab Ende Dezember Kontoinformationen in der Türkei gesammelt und an die deutschen Steuerbehörden weitergeleitet.
In den Datensätzen sind Informationen wie Namen der Kontoinhaber, Kontostand, Erträge, Zinsen, Gewinne aus Veräußerungen und mögliche Dividenden hinterlegt.
Wer jedoch seine Einkünfte in der Türkei vor den Behörden “geheim gehalten” hat, der steht nun vor der Enttarnung. Hier ist es möglich, dass Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung oder Leistungserschleichung drohen, wenn man zum Beispiel Transferleistungen bezieht – Arbeitslosengeld oder Bezüge nach SGB2, Hartz4. Wer sich dessen bewusst ist, dass er Einkünfte am Fiskus oder anderen Behörden vorbei erwirtschaftet und nicht angegeben hat, dem hilft da nur noch die Selbstanzeige. In dem Fall geht man straffrei aus. Das geht aber nur, solange die Steuerbehörde den Fall noch nicht selbst entdeckt hat. Darum ist es wichtig, diese Anzeige vor dem 31. Dezember vorzunehmen.